Das Gateway wurde im Freenet und PMR-Bereich abgeschaltet.

 

Der Betrieb von Funk-Gateways (Verbindungen zwischen lokalem Funk und dem Internet) im Freenet- und PMR446-Bereich ist durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) in Deutschland verboten.

Die wichtigsten Details zur aktuellen Rechtslage:
  • Aktuelle Allgemeinzuteilung: Gemäß den Verfügungen der Bundesnetzagentur, wie der Verfügung Nr. 45/2025, ist der Gateway-Betrieb und die Signalkonvertierung in fremde Netze oder das Internet ausdrücklich nicht gestattet.
  • Erlaubte Nutzung: Die Frequenznutzung ist strikt auf die direkte Sprachkommunikation zwischen zugelassenen Endgeräten (Handsprechfunkgeräten) im Nahbereich ausgelegt.
  • Begründung der BNetzA: Die Behörde argumentiert, dass automatisierter Gateway-Betrieb, Relais und Repeater die effiziente Frequenznutzung behindern, Frequenzen dauerhaft blockieren und zu Störungen im lizenzfreien Jedermannfunk führen können.
 
Abb. Blick auf den Möhnesee vom Möhneseeturm bei Körbecke , übrigens ein guter Standort für Portabel Betrieb